Gildengesetz

§ 1
Jeder Handwerker, dessen Tätigkeitsbereich der Gilde vom Holz- und Baugewerbe, der Gilde der Faserhandwerker und Gebrauchsgüter, oder der Gilde vom Metall zuzuordnen ist, ist verpflichtet sich einer der genannten Gilde anzuschließen.

§ 2
Die folgende Paragraphen des Gildengesetzes, gelten nur für die in § 1 angesprochenen Handwerker und Gilden.

§ 3
Betreibt ein Handwerker, sein Handwerk außerhalb einer Gilde , so wird sein gesamter Besitz nach einer einmaligen Verwarnung eingezogen. Dies wird von einem Richter der Stadtmark Estichà entschieden.

§ 4
Ein Handwerker darf auch mehreren Gilden angehören, sofern die beteiligten Gilden dem zustimmen.

§ 5
Eine einmal genehmigte Satzung ist für alle Gildenmitglieder bindend. In der Satzung der Gilde muss verankert sein, wie die Satzung geändert werden kann. Jede Änderung bedarf der Zustimmung des Prinzipalen. Der Prinzipal hat außerdem das Recht eine bereits genehmigte Satzung im Interesse der Stadt zu ändern.

§ 6
Der Prinzipal legt eine halbjährlich zu zahlende Steuer für die Gilden fest.

§ 7
Die Gilden sind verpflichtet, einen Antrag auf Mitgliedschaft zu prüfen.

§ 8
Die Gilden sind verpflichtet, die von ihren zugehörigen Betrieben zum Verkauf angebotenen Waren in einer Liste festzuhalten und diese mit verbindlichen Höchstpreisen öffentlich auszuschreiben. Die Gilden sind bei der Preisfreisetzung an keine Vorgaben gebunden und können die Höchstpreise auch jederzeit an die aktuelle Marktsituation anpassen. Dem Prinzipalen steht es dabei frei, diese Preise zu kontrollieren und gegebenenfalls per Verordnung regulierend einzugreifen.

§ 9
Es gibt keine von der Stadtverwaltung geführte Gilde.

§ 10
Dieses Gesetz tritt am 1. Serchas 227 in Kraft.

§ 11
Dieses Gesetz tritt am 29. Fevour 223 in Kraft.



Gez.: Pet Charmain
Prinzipal der Stadtmark Estichà
Hauptstadt des Elurischen Reiches
Estichà, 15. Ajest 227

Gez.: Jhiatara Jascara Chranijiar
Regentin des Elurischen Reiches
Estichà, 16. Ajest 227



Original: Der Hohe Rat der Stadt Estichà unter Jana Sahilsumi
1. Überarbeitete Fassung: Der Hohe Rat der Stadt Estichà unter Jhiatara Jascara Chranijas
2. Überarbeitete Fassung: Der Minister für Justiz unter der Regentschaft der Jhiatara Jascara Chranijiar
3. Überarbeitete Fassung: Der Prinzipal der Stadtmark Estichà unter der Regentschaft der Jhiatara Jascara Chranijiar
4. Überarbeitete Fassung: Der Prinzipal der Stadtmark Estichà unter der Regentschaft der Jhiatara Jascara Chranijiar