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29. Jevour 233
- Die Stadträtin für Kunst udn Kultur veranstaltet ein großes Wagenrennen in der Arena. Gewonnen hat XXX
07. Fevour 233
- Der diesjährige Sturm richtet nur geringe Schäden in der Stadt an.
24. Fevour 233
- Gegen den ehemaligen Justizminister Silban Anderson wird, wegen Hinterziehung öffentlicher Gelder Anklage erhoben. Sein Besitz wird von Richterin Yinua Yinas Drakha Mondrirual eingezogen und verstaatlicht.
17. Mertos 233
- Richterin Yinua Yinas Drakha Mondrirual hält eine Rede über die Freiheit. Sie ruft dazu auf sich für die Freiheit der Bürger und des Reiches zu engagieren und sich gegen die Einflüsse aus Vorovis zu stellen.
01. Mivos 233
- Regentin Jhiatara Jascara Chranijas gibt bekannt eine neue Regierung ernannt zu haben. Die Mitglieder dieser Regierung sollen sich am nächsten Tag am Platz des Unteren Marktes vorstellen.
02. Mivos 233
- Die neue Regierung stellt sich auf dem Marktplatz der Bevölkerung vor. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Kanzlerin und Reichskriegsministerin: Maria Villa Lobos
Ministerin für Finanzen und Inneres: Samancha Charmain
Ministerin für Justiz: Yinua Yinas Drakha Mondrirual
Minister für staatspolitische Aufgaben: Ojiras Ajeridas Akkrivial
03. Mivos 233
- Honso wird Leiter des Bürgeramtes in der Stadtmark Estichà.
Barwaan, der Hüter des wahren Glaubens und die stellvertretende Prinzipalin, Quanna Qualjar, organisieren ein fünf Tage lange dauerndes Fest zu Ehren der Götter.
05. Mivos 233
- Kapitän Femtan wird die Leitung der Marine übertragen.
Chrsitron Avon bleibt Cherjas der Armee.
Chelia Zontor bleibt Jahajas der Stadtwache.
07. Mivos 233
- Die Feierlichkeiten zu Ehren der Götter enden nach fünf Tagen. Die Bevölkerung hat sie gut angenommen und es gab keine größeren Zwischenfälle.
30. Jeyò 233
- Der Waffenschmied Yeval Yecanta Mondrirual wird zum oberster Richter der Stadtmark Estichà ernannt.
23. Serchas 233
- Richter Yeval Yecanta Mondrirual wird seines Amtes enthoben.
02. Omajas 233
- Justizministerin Yinua Yinas Drakha Mondrirual verlautbart ein neues Sklavengesetz.